Durch den Beschluss des Berliner Senats vom 14. Mai 2021 und dem Wegfall der „Bundesnotbremse“ am 19. Mai ist es uns möglich, Sport im Freien mit maximal 10 anwesenden Personen altersunabhängig anzubieten. Alle anwesenden Personen müssen dabei einen negativen Corona-Schnelltest nachweisen können oder auf Grund von vollständiger Impfung oder Genesung von der Testpflicht befreit sein. Selbstverständlich werden auch weiterhin die Teilnehmer dokumentiert.
Weitere Details regelt das allgemeine Hygienekonzept: Hygienekonzept
Unsere Abteilungen sind zur Zeit gerade dabei, in Absprache mit dem Sportamt und den jeweiligen Übungsleitern Angebote zu organisieren.
Für weitere Informationen bitte direkt an die Ansprechpartner der Abteilungen wenden.