Aktuelle Corona-Regelungen

Aktuell gelten für den Sport in Hallen die 2G+Bedingungen:
Die Teilnahme am Sport ist nur für Geimpfte bzw. Genesene zulässig. Außerdem ist unter Umständen ein aktueller Corona-Test erforderlich (weitere Informationen bitte bei den Abteilungen erfragen). Von diesen Regelungen sind Kinder bis 6 Jahre und Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre ausgenommen.

Veränderungen der Corona-Maßnahmen zum 27.11. 2021

Der Senat von Berlin hat am 23.11.2021 die Corona-Maßnahmen verschärft.

Ab dem 27.11.2021 gilt für die Sportausübungen in geschlossenen Räumen zusätzlich zu den 2G-Regeln entweder ein Abstandsgebot oder eine Testpflicht. Was für die einzelnen Sportangebote gilt, wird von den Abteilungen festgelegt.

Leider sind momentan noch keine Einzelheiten bekannt; sobald dies der Fall ist, werden sie ergänzt.

2G-Regeln ab dem 15.11.2021

Ab dem 15.11.2021 gelten für den Sportbetrieb in Sporthallen die 2G-Regeln, d.h. eine Trainingsteilnahme ist nur möglich, wenn man vollständig geimpft bzw. genesen ist. Davon ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre, die im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden.

Weitere Details können dem Hygienekonzept entnommen werden und sind bei den Abteilungen zu erfragen.

 

 

Winterspielplätze in Steglitz-Zehlendorf – Sporthallen öffnen ihre Türen

Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf und die SPORTKINDER BERLIN eröffnen ab Samstag, 30. Oktober 2021 bis einschließlich Sonntag 13. März 2022 wieder ihre beliebten „Winterspielplätze“. Vier Sporthallen in Lichterfelde, Lankwitz, Steglitz und Zehlendorf öffnen jedes Wochenende am Nachmittag für Kinder im Alter von 1-6 Jahren und je einen Elternteil/Bezugsperson ihre Türen. Die Teilnahme ist kostenlos und zu jeder vollen Stunde möglich. In den Schulferien findet das Angebot nicht statt.

Eine Online-Anmeldung ist nicht erforderlich und es gilt in allen Hallen für Eltern/Bezugspersonen und Trainer*innen die allgemeine Maskenpflicht und die 3-G-Regel: vollständig genesen, vollständig geimpft oder negativ getestet. Für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr gilt die Maskenpflicht und die 3G-Regel nicht. Die Vor-Ort-Registrierung an den Sporthallen erfolgt nach Vorlage des entsprechenden Nachweises per Smartphone oder handschriftlich per Teilnehmer*innen-Liste. Am Eingang stehen Desinfektionsmittel sowie Hygiene-Tücher zur Verfügung.

In jeder der vier Sporthallen sind qualifizierte Trainer*innen im Einsatz, die einen wöchentlich wechselnden Bewegungsparcours aufbauen.  Sie motivieren, assistieren und beraten Kinder und Begleitpersonen. Ermöglicht wird dieses Angebot durch das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf in Zusammenarbeit mit den Vereinen SPORTKINDER BERLIN, TuSLi, SSC Südwest und VFL-Zehlendorf.

Diese Sporthallen in Steglitz-Zehlendorf stehen ab sofort am Nachmittag zur Verfügung:

Hier gibt es ausführliche Infos zu den Covid19-Hygieneregeln der Winterspielplätze.

Für Fragen zu den Winterspielplätzen melden Sie sich gern in der Geschäftsstelle der Sportkinder Berlin unter 030-984 32 86-0.

weitere Lockerungen ab 18.06.2021

Zum 18.06.2021 sind weitere Lockerungen in Kraft getreten. So gibt es beispielsweise keine Personenobergrenze für das Training in der Halle mehr und für das Training im Freien besteht keine Testpflicht mehr. Für das Training in Hallen und den Wettkampfbetrieb in Hallen und im Freien besteht weiterhin die Testpflicht.

Hygienekonzept für das Training in Hallen

 

Weitere Informationen bitte direkt bei unseren Abteilungen erfragen.

 

Öffnung der Sporthallen ab dem 7. Juni 2021

Auf Grund der sinkenden Inzidenzen hat der Berliner Senat beschlossen, dass der Sportbetrieb in Turnhallen wieder erlaubt wird. In Steglitz-Zehlendorf werden die Hallen daher zum 7. oder 9. Juni (je nach Halle) wieder geöffnet. Damit kann der Trainingsbetrieb langsam wieder aufgenommen werden. Es besteht allerdings Testpflicht für alle Teilnehmenden (mit Ausnahme von Personen, die im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden und geimpften bzw. genesenen Personen) und es gibt eine Personenobergrenze von 10 Personen. Für weitere Informationen bitte direkt an die Ansprechpartner unserer Abteilungen wenden.

Lockerungen Mai 2021- Training im Freien wieder möglich

Durch den Beschluss des Berliner Senats vom 14. Mai 2021 und dem Wegfall der „Bundesnotbremse“ am 19. Mai ist es uns möglich, Sport im Freien mit maximal 10 anwesenden Personen altersunabhängig anzubieten. Alle anwesenden Personen müssen dabei einen negativen Corona-Schnelltest nachweisen können oder auf Grund von vollständiger Impfung oder Genesung von der Testpflicht befreit sein. Selbstverständlich werden auch weiterhin die Teilnehmer dokumentiert.
Weitere Details regelt das allgemeine Hygienekonzept: Hygienekonzept

Unsere Abteilungen sind zur Zeit gerade dabei, in Absprache mit dem Sportamt und den jeweiligen Übungsleitern Angebote zu organisieren.

Für weitere Informationen bitte direkt an die Ansprechpartner der Abteilungen wenden.

Ergebnisse der Generalversammlung 2021

Die Generalversammlung 2021 fand pandemiebedingt am 21. April 2021 als Videokonferenz statt.

Der Vorstand berichtete über die diversen Einschränkungen und Auswirkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Erfreulicherweise hatten wir zum Jahresbeginn 1274 Mitglieder (Vorjahr 1304), also nur 2,3% weniger. Im Jugendbereich waren sogar Zuwächse zu verzeichnen. Auch finanziell wirkt sich die Pandemie kaum aus.

Für das 75jährige Jubiläum im nächsten Jahr laufen die Planungen.

Christa Jankowski wurde neu in das Amt der Schriftwartin gewählt.

In Würdigung seiner langjährigen Verdienste für den SSC Südwest wurde der ehemalige Kassenwart der Turnabteilung Wolfgang Rausch zum Ehrenmitglied ernannt.