Ab dem 15.11.2021 gelten für den Sportbetrieb in Sporthallen die 2G-Regeln, d.h. eine Trainingsteilnahme ist nur möglich, wenn man vollständig geimpft bzw. genesen ist. Davon ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre, die im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden.
Weitere Details können dem Hygienekonzept entnommen werden und sind bei den Abteilungen zu erfragen.