Veränderungen der Corona-Maßnahmen zum 27.11. 2021

Der Senat von Berlin hat am 23.11.2021 die Corona-Maßnahmen verschärft.

Ab dem 27.11.2021 gilt für die Sportausübungen in geschlossenen Räumen zusätzlich zu den 2G-Regeln entweder ein Abstandsgebot oder eine Testpflicht. Was für die einzelnen Sportangebote gilt, wird von den Abteilungen festgelegt.

Leider sind momentan noch keine Einzelheiten bekannt; sobald dies der Fall ist, werden sie ergänzt.

2G-Regeln ab dem 15.11.2021

Ab dem 15.11.2021 gelten für den Sportbetrieb in Sporthallen die 2G-Regeln, d.h. eine Trainingsteilnahme ist nur möglich, wenn man vollständig geimpft bzw. genesen ist. Davon ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre, die im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden.

Weitere Details können dem Hygienekonzept entnommen werden und sind bei den Abteilungen zu erfragen.

 

 

Öffnung der Sporthallen ab dem 7. Juni 2021

Auf Grund der sinkenden Inzidenzen hat der Berliner Senat beschlossen, dass der Sportbetrieb in Turnhallen wieder erlaubt wird. In Steglitz-Zehlendorf werden die Hallen daher zum 7. oder 9. Juni (je nach Halle) wieder geöffnet. Damit kann der Trainingsbetrieb langsam wieder aufgenommen werden. Es besteht allerdings Testpflicht für alle Teilnehmenden (mit Ausnahme von Personen, die im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden und geimpften bzw. genesenen Personen) und es gibt eine Personenobergrenze von 10 Personen. Für weitere Informationen bitte direkt an die Ansprechpartner unserer Abteilungen wenden.